Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 16. August 2026
1. Geltungsbereich und Betreiberin
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform «Sponsor Fox» (sponsorfox.ch, nachfolgend «Plattform»), betrieben von der OneLine AG, Baarerstrasse 139, 6300 Zug, Schweiz, UID CHE-275.884.896 (nachfolgend «Betreiberin»). Sie gelten für alle Nutzer:innen: Vereine und Sportler:innen mit Profil (nachfolgend «Empfänger:innen») sowie Firmen und Privatpersonen, die Beiträge leisten oder Sponsorings buchen (nachfolgend «Sponsoren»). Mit der Registrierung bzw. mit Abschluss einer Buchung oder eines Beitrags werden diese AGB akzeptiert.
2. Rolle der Plattform
Sponsor Fox ist eine Vermittlungs- und Abwicklungsplattform. Der Sponsoring- bzw. Unterstützungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Sponsor und der jeweiligen Empfänger:in zustande. Die Betreiberin ist nicht Vertragspartei dieses Vertrags, schuldet weder die vereinbarte Gegenleistung noch deren Qualität, und garantiert keinen Vermittlungserfolg. Einzelheiten zur Haftungsverteilung regelt Ziffer 6.
3. Registrierung und Profile
- Wer für einen Verein ein Profil erstellt, sichert zu, zur Vertretung des Vereins berechtigt zu sein und über die dafür erforderlichen internen Freigaben zu verfügen. Die Betreiberin darf sich hierauf verlassen.
- Empfänger:innen müssen wahrheitsgemässe Angaben machen und diese aktuell halten (insbesondere Vereins- bzw. Personendaten, Reichweiten, Gegenleistungen, Auszahlungsverbindung).
- Sportler:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Mit dem Hochladen von Inhalten (Logos, Fotos, Videos, Texte) bestätigt die Empfänger:in, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und räumt der Betreiberin das Recht ein, diese Inhalte zum Betrieb und zur Bewerbung des jeweiligen Profils auf der Plattform zu nutzen.
- Zeigt ein Profil erkennbar minderjährige Personen (z.B. Junioren-Teamfotos), bestätigt der Verein, dass die erforderlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten für die Veröffentlichung vorliegen. Die Betreiberin trägt hierfür keine Verantwortung.
- Die Betreiberin kann Profile prüfen, Verifizierungs-Kennzeichen vergeben oder entziehen und Inhalte ablehnen, die gegen Recht oder diese AGB verstossen.
4. Leistungen und Pakete der Empfänger:innen
Empfänger:innen definieren ihre Sponsoring-Pakete, Extras, Preise, Verfügbarkeiten und Laufzeiten in eigener Verantwortung. Sie verpflichten sich, gebuchte Gegenleistungen vollständig und innert nützlicher Frist zu erbringen und bezahlte Social-Media-Leistungen als Werbung bzw. bezahlte Partnerschaft zu kennzeichnen.
5. Preise, Gebühren und Provisionen
- Für Empfänger:innen ist die Nutzung der Plattform kostenlos; es fallen keine Fixkosten und kein Abo an.
- Sponsoren zahlen pro Buchung bzw. Beitrag eine Transaktionsgebühr gemäss publizierter Preisliste (aktuell gestaffelt von CHF 1.90 bis CHF 9.90).
- Die Betreiberin erhält von der Empfänger:in eine Provision auf dem vermittelten Betrag. Massgeblich sind die im Zeitpunkt der Buchung auf sponsorfox.ch/preise publizierten Sätze. Alle genannten Sätze verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer; die Betreiberin ist mehrwertsteuerpflichtig und stellt die Provision zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. in Rechnung bzw. bringt sie entsprechend in Abzug.
- Ob ein Sponsoring als «vermittelt» oder «selbst mitgebracht» gilt, bestimmt die Plattform anhand objektiver Kriterien (insbesondere Herkunft der Buchung über Radar-Anfragen, Buchungslinks, Discovery oder Einladungslinks). Diese Klassierung ist für beide Seiten verbindlich.
- Zusatzleistungen (z.B. Briefversand) werden gemäss publizierter Preisliste verrechnet.
- Buchungen sind mit erfolgter Zahlung verbindlich. Eine Stornierung durch den Sponsor gegenüber der Betreiberin ist ausgeschlossen; eine allfällige Rückabwicklung ist ausschliesslich Sache des Sponsors und der Empfänger:in gemäss dem zwischen ihnen zustande gekommenen Sponsoringvertrag. Vorbehalten bleibt Ziffer 9 (treuhänderische Abwicklung).
- Ablehnungsrecht der Empfänger:in: Die Empfänger:in (insbesondere ein Verein) ist frei in der Wahl ihrer Sponsoren und kann ein eingegangenes Sponsoring ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt die Empfänger:in ab, wird die Buchung storniert und dem Sponsor der Sponsoringbetrag zurückerstattet — abzüglich der bereits angefallenen Transaktionsgebühr, die nicht zurückerstattet wird, da die Zahlung technisch bereits abgewickelt wurde. Weitere Ansprüche des Sponsors gegenüber der Betreiberin oder der Empfänger:in bestehen in diesem Fall nicht.
6. Haftungsverteilung, Provision und Nichterbringung der Gegenleistung
Diese Ziffer regelt zentral, wer wofür einsteht:
- Die Betreiberin ist reine Vermittlerin und technische Abwicklungsplattform. Sie ist nicht Vertragspartei des Sponsoringvertrags zwischen Sponsor und Empfänger:in und übernimmt keine Gewähr für dessen Erfüllung.
- Die Provision der Betreiberin ist die Vergütung für die Vermittlungs- und Abwicklungsleistung. Diese Leistung ist mit dem Zustandekommen der Buchung bzw. dem Zahlungseingang vollständig erbracht. Die Provision ist damit verdient und geschuldet, unabhängig davon, ob und wie die Empfänger:in die vereinbarte Gegenleistung in der Folge erbringt.
- Erbringt eine Empfänger:in eine gebuchte Gegenleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie beschrieben, trägt der Sponsor das entsprechende Risiko. Sämtliche Ansprüche des Sponsors hieraus (namentlich auf Nachleistung, Minderung, Schadenersatz oder Rückerstattung) richten sich ausschliesslich gegen die Empfänger:in. Die Betreiberin haftet dem Sponsor gegenüber nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Empfänger:in, und eine von der Empfänger:in allenfalls gewährte Rückerstattung mindert die bereits verdiente Provision der Betreiberin nicht.
- Meldet sich ein Sponsor bei der Betreiberin, weil eine Empfänger:in nicht liefert, unterstützt die Betreiberin nach Kräften: Sie nimmt die Meldung entgegen, kontaktiert die Empfänger:in, dokumentiert den Sachverhalt und vermittelt zwischen den Parteien. Die Betreiberin ist dabei weder verpflichtet noch berechtigt, verbindlich über den Streit zu entscheiden, und übernimmt durch dieses Tätigwerden keine eigene Haftung für die Streitigkeit.
- Vorbehalten bleibt Ziffer 9 (treuhänderische Abwicklung bei Gegenleistungs-Buchungen von Sportler:innen), wo mangels Lieferung gar keine Zahlung erfolgt und entsprechend auch keine Provision anfällt.
- Die Betreiberin kann Empfänger:innen, die wiederholt oder schwerwiegend nicht liefern, mit sofortiger Wirkung und ohne vorgängige Mahnung sperren.
7. Reklamationsprozess
Beanstandungen zur Ausführung eines Sponsorings sind primär direkt zwischen Sponsor und Empfänger:in zu klären. Alternativ kann sich der Sponsor an admin@sponsor-fox.ch wenden; die Betreiberin leitet die Meldung an die Empfänger:in weiter und begleitet den Austausch, entscheidet jedoch nicht über die Streitigkeit (vgl. Ziffer 6).
8. Zahlungsabwicklung
Zahlungen werden über externe, lizenzierte Zahlungsdienstleister abgewickelt (derzeit Stripe). Die Betreiberin hält keine Kundengelder auf eigenen Konten. Auszahlungen an Empfänger:innen erfolgen nach Abzug der Provision auf die hinterlegte Auszahlungsverbindung. Für die Zahlungsdienste gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
9. Treuhänderische Abwicklung bei Sportler-Gegenleistungen
Bei Buchungen von Content-Paketen bei Sportler:innen («Mit Gegenleistung») wird der Betrag bei der Buchung lediglich reserviert und erst belastet bzw. ausbezahlt, nachdem die Sportler:in den Liefernachweis erbracht und der Sponsor die Leistung bestätigt hat. Bestätigt der Sponsor nicht innert 7 Tagen nach Vorliegen des Nachweises und erhebt er keine begründete Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen. Kommt keine Lieferung zustande, wird die Reservation aufgehoben; in diesem Fall fällt keine Provision an.
10. Verlängerungen und Via-Plattform-Grundsatz
Diese Fassung von Ziffer 10 gilt für alle Sponsorings, deren erste Buchung ab dem 16. August 2026 über die Plattform erfolgt. Für davor gebuchte Sponsorings gilt die bis zu diesem Datum publizierte Fassung dieser Ziffer fort (12-monatige Bindung zum ursprünglichen Satz, keine Konventionalstrafe).
10.1 Grundsatz
Die Registrierung ist nicht exklusiv; Empfänger:innen dürfen Sponsoren auch aus eigener Initiative gewinnen und binden. Für Sponsorings, die über die Plattform angebahnt wurden (insbesondere über Radar-Anfragen, Buchungslinks, Discovery oder Profilseiten), schuldet die Empfänger:in der Betreiberin jedoch auch bei Verlängerungen und Folgegeschäften mit demselben Sponsor eine Provision, unabhängig davon, ob diese Folgegeschäfte über die Plattform oder direkt zwischen den Parteien abgewickelt werden.
10.2 Massgebender Satz und Staffelung
Massgebend ist der Provisionssatz, der auf die ursprüngliche Buchung zur Anwendung kam (nachfolgend «Referenzsatz»; vermittelt gemäss Ziffer 5, gestaffelt nach kumuliertem Sponsorenvolumen, bzw. 8% bei selbst mitgebrachten Sponsoren). Berechnet ab dem Datum der ursprünglichen Buchung über die Plattform gilt:
- Monate 1–24: der volle Referenzsatz.
- Monate 25–36: der halbe Referenzsatz.
- Ab Monat 37: keine Provisionspflicht und keine Meldepflicht mehr gemäss dieser Ziffer.
10.3 Abwicklung bei Verlängerung über die Plattform
Erfolgt die Verlängerung über die Plattform, wird die Provision wie bei jeder anderen Buchung automatisch gemäss Ziffer 5 in Abzug gebracht. Die Ziffern 10.4 und 10.5 kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.
10.4 Meldepflicht bei Fortsetzung ausserhalb der Plattform
Setzen Empfänger:in und Sponsor ein über die Plattform angebahntes Sponsoring innerhalb der in Ziffer 10.2 genannten Fristen ausserhalb der Plattform fort, hat die Empfänger:in dies der Betreiberin innert 14 Tagen nach Zustandekommen der Verlängerung unaufgefordert per E-Mail an admin@sponsor-fox.ch zu melden. Fragt die Betreiberin schriftlich oder per E-Mail nach dem Stand eines konkreten Sponsorings nach, hat die Empfänger:in innert 14 Tagen wahrheitsgemäss Auskunft zu geben. Die Betreiberin stellt die gemäss Ziffer 10.2 geschuldete Provision gestützt auf die gemeldeten bzw. erfragten Angaben separat in Rechnung.
10.5 Konventionalstrafe
Verletzt die Empfänger:in die Meldepflicht gemäss Ziffer 10.4, sei es durch fehlende Meldung, fehlende oder verspätete Antwort auf eine Anfrage der Betreiberin innert der 14-Tage-Frist, oder wahrheitswidrige Angaben, schuldet sie der Betreiberin eine Konventionalstrafe von CHF 1'000 pro Verstoss. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit die Empfänger:in nicht von der Pflicht zur Meldung und zur Zahlung der geschuldeten Provision; die Betreiberin kann Erfüllung und Konventionalstrafe nebeneinander verlangen. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
10.6 Sperrung
Verstösse gegen diese Ziffer berechtigen die Betreiberin zusätzlich, das Profil der Empfänger:in mit sofortiger Wirkung und ohne vorgängige Mahnung zu sperren.
11. Sponsor-Radar und Firmendaten
- Der Sponsor-Radar zeigt eingeloggten Empfänger:innen Firmendaten aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Daten.
- Die Daten dürfen ausschliesslich für Sponsoring-Anfragen des eigenen Profils verwendet werden; Export, Weitergabe oder anderweitige werbliche Nutzung sind untersagt.
- Anfragen (Mail, Telefon, Brief) erfolgen im Namen und in Verantwortung der Empfänger:in. Die Empfänger:in stellt sicher, dass ihre Anfragen inhaltlich korrekt und rechtskonform sind.
- Die Betreiberin kann Firmen von der Anzeige ausschliessen (z.B. auf deren Wunsch oder bei Meldungen).
12. Briefversand
Bestellt eine Empfänger:in den Briefversand, erstellt die Betreiberin aus den Angaben der Empfänger:in ein Briefdokument, druckt und versendet es als Erfüllungsgehilfin im Auftrag und im Namen der Empfänger:in. Absenderin und inhaltlich verantwortlich ist die Empfänger:in. Es besteht keine Zustell- oder Erfolgsgarantie. Die Preise richten sich nach der publizierten Preisliste; bestellte Briefe sind auch bei Nichtzustellung geschuldet.
13. Sponsor Fox Vorteile (Partner-Angebote)
Registrierten Empfänger:innen können Vergünstigungen und Angebote von Partnerfirmen angezeigt werden. Für die Angebote sind ausschliesslich die Partner verantwortlich. Kontaktdaten werden nur nach ausdrücklicher Einwilligung im Einzelfall an einen Partner übermittelt.
14. Öffentliche Sichtbarkeit
Sponsoren entscheiden bei der Buchung, ob ihr Name bzw. Logo öffentlich auf dem Profil der Empfänger:in und auf einer eigenen Firmenseite angezeigt wird. Beträge werden nie öffentlich angezeigt. Die Sichtbarkeit kann jederzeit widerrufen werden.
15. Pflichten der Nutzer:innen; verbotene Nutzung
- Untersagt sind insbesondere: falsche Angaben, Handeln für Dritte ohne Vollmacht, Spam, automatisiertes Auslesen der Plattform, Umgehung der Gebühren- und Provisionsregeln sowie rechtswidrige Inhalte.
- Die Betreiberin kann bei Verstössen Inhalte entfernen, Funktionen einschränken sowie Profile sperren oder löschen.
16. Verfügbarkeit
Die Betreiberin bemüht sich um einen unterbruchsfreien Betrieb, garantiert jedoch keine ständige Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.
17. Haftung im Übrigen
Über die in Ziffer 6 geregelten Fälle hinaus ist die Haftung der Betreiberin für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns) ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Betreiberin haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit der Radar-Firmendaten und nicht für Angebote von Partnerfirmen. Die Versteuerung von Sponsoring-Einnahmen ist allein Sache der Empfänger:in. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
18. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf sponsorfox.ch/datenschutz.
19. Änderungen
Die Betreiberin kann diese AGB und die Preisliste anpassen. Änderungen werden auf der Plattform publiziert und registrierten Nutzer:innen in geeigneter Form mitgeteilt. Für bestehende Buchungen gelten die im Buchungszeitpunkt publizierten Sätze.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zug, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände (insbesondere für Konsument:innen).